Notfälle
Notfälle, Notdienst & Schäden
Sturmschaden
Das Wetter spielt verrückt: Strömender Regen und tornadoartige Stürme sorgen immer häufiger für Milliardenschäden an Häusern. Größte Angriffsfläche bieten bei Einfamilienhäusern die Dächer – und die schlimmsten Schäden entstehen häufig dort, wo es viele nicht vermuten: Auf der dem Wind abgewandten Dachseite.
Ursache ist der gefährliche Windsog, der bereits bei einer Geschwindigkeit von 50 bis 60 Kilometer pro Stunde (Stärke 7) pro Quadratmeter Dachfläche einen Sog erzeugt, der einem Zuggewicht von 100 Kilogramm entspricht.
Die Folge: Lockere, lose und leichte Dacheindeckungen werden wie durch einen Riesen-Sauger angehoben und durch die Luft gewirbelt. Nachdem Orkan Kyrill im Januar 2007 mit bis zu 225 Stundenkilometern eine Schneise der Verwüstung durch Deutschland gezogen hatte, bestätigte jetzt ein Laborversuch, was viele Bauherren bereits im Mittelalter zu schätzen wussten: Schiefer trotzt den Stürmen. Einzeln mit Spezialnägeln auf der entsprechend ausreichend starken Unterschalung befestigt, widerstanden die Schiefersteine der Altdeutschen Deckung schadlos selbst extremsten Testbedingungen in der Orkansimulation.
Durch Wind/Sturmeinwirkung abgedeckte Dachziegel von einem Satteldach (Wohnhaus) im Flächenbereich.
Sturmschaden auf einem Satteldach (Wohnhaus) im Firstbereich.
Flachdachschaden nach einem Sturm.
Brandschaden
Leider kommt es selten auch zu Brandschäden in und an Gebäuden.
Nach dem Einsatz der Feuerwehr und deren Löscharbeiten ist es meistens umgehend erforderlich, den Rest des Gebäudes notabzudecken um weitere Schäden zu vermeiden.
Je nach Beschaffenheit und Schadensausmaß ist dafür eine Gerüststellung, Notabdeckung und ähnliches erforderlich. Dies erfolgt kurzfristig nach Absprache und örtlichen Gegebenheiten.
Brandschaden in einem Wohn- und Geschäftshaus.
Brandschaden in einem Wohn- und Geschäftshaus.
Brandschaden im Gebäude – Randbereich.
Gerüst und Notabdeckung bis zur Wiederherstellung.
Brandschaden in einem Wohnhaus.
Schnee- und Frostschaden
In eigenem Interesse und auch die Pflicht jeden Eigentümers bzw. Verwalters ist es, auf die Schneelasten Ihres Daches zu achten. Dachflächen sind statisch so berechnet, dass nur eine begrenzte Last die Dachfläche beschweren darf. Bei Steildächern beispielsweise kann es zu Abrutschungen von Schnee- oder Eismengen kommen, welche darunter befindliche Gegenstände oder Personen verletzen können.
Wieviel wiegt Schnee? (Quelle: Wickipedia):
Kontrolle vor Winterbeginn
Vor dem Winter ist es ratsam, den Zustand des Dachtragwerks zu kontrollieren und erforderliche Wartungsarbeiten, z. B. Überprüfen der Funktionstüchtigkeit und eventuell Reinigen der Einrichtungen zu Dachentwässerung, Kontrolle der Einrichtungen zum Schneefang, durchzuführen. Auch sind weitere Vorsichtsmaßnahmen anzuraten, wie eine Begehung der Dächer und eine Bestandsaufnahme vor dem Schneefall, so dass früh genug reagiert werden kann.
Hierzu ist es auch hilfreich, eine eventuell nicht vorhandene Notentwässerung nach den neuesten, heute gültigen Normen nachträglich herzustellen. Rechtlich betrachtet hat jeder Hauseigentümer eine sogenannte Verkehrssicherheitspflicht und ist demzufolge verantwortlich für sein Gebäude.
Aus dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude kann entnommen -werden, wie hoch die zum Zeitpunkt der Herstellung des Gebäudes bemessene Dachlast berücksichtigt wurde. Es können auch Auskünfte bei den zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden (zum Beispiel Landratsamt oder kreisfreie Stadt) eingeholt werden.
Ein örtliches Ingenieurbüro, das sich mit Statik beschäftigt, kann ebenfalls konkrete Auskünfte erteilen oder Berechnungen erstellen.
Begleitheizung für Dachrinnen, Fallrohre und Entwässerungen verhindert Frostschäden
Rückstau von Niederschlagswasser in Zusammenhang mit Frost in Dachrinnen und Rohrleitungen kann zu Schäden in Form von Einfrieren und Platzen führen. Oftmals sind kaum oder nur unzureichend geschützte Rohrleitungen im Außenbereich von Gebäuden und Tiefgaragen besonders von Eis und Dauerfrost betroffen. Eine Rohrbegleitheizung verhindert zuverlässig das Einfrieren und Platzen von Rohren – und das sogar selbstregelnd. Ein integrierter Thermostat schaltet die Heizung automatisch ein, sobald die Temperatur z. B. auf unter 3° C abfällt. So kann das Wasser immer fließen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.aeg-haustechnik.de
Eine durch Schneelast beschädigte Dachrinne.
Abhilfe schaffen Schneefanggitter.
Schneefangsysteme, die im Zuge der Dacheindeckung sowie auch nachträglich montiert werden können.
Besonders größere Flächen sollten bei Schneefall regelmäßig geprüft und die Schneehöhen gemessen werden.
Wieviel Schnee wiegen kann, entnehmen Sie der Tabelle oben.
Schimmel - Vermeiden Sie Bauschäden
Hinweise zum richtigen Lüften zur Vermeidung von Schimmelbildung
Es geht um Ihre Gesundheit! Falsches Lüften kann zu Schimmelbildung führen.
- In den Sommermonaten sollte je nach Raumnutzung und anfallender Feuchtigkeit täglich 3-5 mal für mind. 10-15 Minuten richtig gelüftet werden. Das heißt, Fenster weit öffnen (nicht kippen). Empfehlenswert ist dies morgens bzw. abends zu tun.
- In den Wintermonaten das Gleiche, allerdings begrenzt auf je 5 Minuten.
- Gekippte Fenster (speziell im Winter) reichen dafür nicht aus, sondern sind problematisch, da sich im Bereich der Fensterstürze und -laibungen Kondensat bildet. Das kann zu Schimmelbildung führen.
- Gerade bei Temperaturen unter 0° C sollte darauf geachtet werden, dass alle Räume geheizt sind.
- Bäder und Duschen sollten während der Benutzung geschlossene Türen haben. Direkt danach sollten diese Räume ca. 5-10 Minuten mit weit geöffnetem Fenster gelüftet werden. Erst dann können die Türen geöffnet bleiben.
- Kellerräume sollten regelmäßig gelüftet werden, am besten nachts bei geringster Außenluftfeuchtigkeit. Niemals die Kellerfenster ständig geöffnet lassen.
Bauschäden
Vermeidung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden durch hohe Fachkompetenz in Sachen Kondensation und Tauwasserbildung. Planung und Ausführung von Dämmarbeiten gemäß DIN 4108-7 „Luftdichtheit von Gebäuden“ und Anforderungen der EnEV. Nutzen Sie unser Wissen für Ihre Immobilie bei der Ausführung von Dämm- und Isolierarbeiten jeglicher Art im Dach- und Fassadenbereich innen sowie außen.
Fragen Sie uns, wenn bei Ihnen Probleme mit Schimmel oder Unklarheiten zum Thema Lüften auftreten.
Marderschaden
Hinweis: Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrer Gebäudeversicherung nach Übernahme von Marderschäden an.
Ungewünschte Besucher oder Bewohner unter den Dächern verursachen ihren Eigentümern nicht nur nachts Ärger in Form von Geräuschen, sondern verschmutzen den „bewohnten“ Dachraum auch durch Ausscheidungen und Zerstörungen der Dämmung und Folien. Die Familie des Marders nutzt gern hin und wieder Dach- und Zwischenböden als Behausung und kann große Schäden anrichten.
Abhilfe schaffen gründliche Kontrollen des kompletten Gebäudes nach Einschlupföffnungen und Verschließen je nach Bauart und Alter. Sollte es bereits zum Schaden gekommen sein, helfen wir Ihnen den Innenraum mittels Dämmung wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu bringen. Für einen wiederholten Besuch der Marderfamilie ist allerdings kein Gebäude garantiert bewahrt.
Schäden in der Dämmung durch Marder. Leider passiert es hin und wieder, dass Sie einen ungewollten Untermieter in Ihrem Dachboden beherbergen.
Neben störenden Geräuschen hinterlässt der Marder auch Schäden im Dach.
Nach einem "Marderbesuch" ist es notwendig, die beschädigte und somit unbrauchbare Dämmung gegen Neue zu ersetzen. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Dachboden nach Spuren.
Gern kontrollieren wir als Dachdecker Ihre Eindeckung auf mögliche Beschädigungen und/oder Öffnungen, welche wir verschließen.
Allerdings gibt es keine Garantie, dass der Marder an einer anderen Stelle sich wiederholt Einlass gewährt. Ggf. stellen Sie Mardervergrämungsmittel auf - Artikel finden Sie im Netz.
Dacharbeiten Dachsanierungen Dachfenster
Fassadenverkleidungen Flachdachabdichtungen Holzbau Metallarbeiten
Reparaturen Schieferverkleidungen Sturmschäden Wartungen