Gerüstbau
Gerüstbau, nach Ihren Erfordernissen
Nach BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) C22 “Bauarbeiten“ ist an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern mit einer Absturzhöhe von mehr als 3,00 m eine Absturzsicherung erforderlich.
Gerüste werden nach ihrem Verwendungszweck erstellt, z.B. Arbeitsgerüste, Schutzgerüste, Fahrgerüste und Traggerüste. Wir bauen je nach Erfordernissen für Dach- und Fassadenarbeiten das entsprechende Gerüst auf, natürlich nach den Sicherheitsbestimmungen der BG Bau.
Auch für Arbeiten im Gebäude können Gerüste gestellt werden.
Für Arbeiten auf Flachdächern werden ebenfalls Absturzsicherungen notwendig. Dafür wird ein Dafür wird ein temporäres Schutzgeländer aus stabilen Aluminiumprofilen für die Dauer der Arbeiten vorgehalten.
Anfahrt zur Baustelle mit Gerüsthänger.
Gerüsthänger
Fassadengerüst am Wohnhaus.
Fassadengerüst am Hochhaus.
Flachdachabsturzsicherung
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